Welche Umbauten müssen vom TÜV eingetragen werden?
Grundsätzlich alle sicherheitsrelevanten Umbauten: Pedalumbauten, Lenkhilfen, Handbediengeräte, Schwenksitze, Rollstuhllifte und Heckausschnitt-Umbauten. Auch abnehmbare Komponenten wie Lenkraddrehknöpfe sind eintragungspflichtig — wir kümmern uns um den gesamten Prozess.

