Welche Umbauten müssen vom TÜV eingetragen werden?
Grundsätzlich alle sicherheitsrelevanten Umbauten: Pedalumbauten, Lenkhilfen, Handbediengeräte, Schwenksitze, Rollstuhllifte und Heckausschnitt-Umbauten. Auch abnehmbare Komponenten wie Lenkraddrehknöpfe sind eintragungspflichtig — wir kümmern uns um den gesamten Prozess.
Was kostet die TÜV-Eintragung eines behindertengerechten Umbaus?
Die Kosten hängen von Umfang, Prüfstelle und Art des Umbaus ab. Wir klären die nötige Begutachtung im Rahmen des Kostenvoranschlags und stimmen die Eintragung mit Ihnen ab.
Was passiert, wenn ein Umbau nicht eingetragen ist?
Ein nicht eingetragener Umbau führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis — das Fahrzeug ist damit nicht mehr zulassungsfähig, der Versicherungsschutz kann erlöschen, und im Schadensfall drohen rechtliche Konsequenzen. Daher legen wir Wert auf vollständige Eintragung.
Kann der Umbau wieder zurückgebaut werden?
Bei vielen Umbauten ja — vor allem bei abnehmbaren Komponenten. Auch der Rückbau muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, wenn vorher eine Eintragung stattfand. Wir beraten Sie zu reversiblen Lösungen, falls das Fahrzeug später weiterverkauft werden soll.
Wer führt die TÜV-Abnahme durch?
Wir koordinieren die Abnahme mit anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, GTÜ). In der Regel kommt der Prüfer zu uns in die Werkstatt — Sie müssen nichts organisieren.