Wer übernimmt die Kosten für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau?
Je nach Lebenssituation: Krankenkasse (medizinischer Bedarf), Berufsgenossenschaft (nach Arbeitsunfall), Integrationsamt (berufliche Teilhabe), Rentenversicherungsträger (Reha-Maßnahmen), Agentur für Arbeit (Ausbildung/Beruf) oder Sozialamt (nachrangig). Wir helfen, den richtigen Kostenträger zu identifizieren.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
In der Regel: detaillierter Kostenvoranschlag mit technischer Beschreibung der Umbauten, ärztliches Gutachten oder Versorgungsbescheid, Begründung des Bedarfs und ggf. Schwerbehindertenausweis. Den Kostenvoranschlag und die technische Begründung erstellen wir Ihnen vollständig.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Das hängt stark vom Kostenträger ab — von wenigen Wochen (Berufsgenossenschaft) bis zu mehreren Monaten (manche Krankenkassen). Wir erleichtern den Prozess durch klare technische Unterlagen und schnelle Beantwortung von Rückfragen.
Werden 100 % der Kosten übernommen?
In vielen Fällen ja — vor allem wenn der Umbau zur beruflichen Teilhabe oder medizinischen Versorgung erforderlich ist. Bei privatem Bedarf gibt es teilweise Eigenanteile. Vor Antragstellung beraten wir Sie zur realistischen Erwartung.
Lohnt sich der Antrag auch bei kleineren Umbauten?
Häufig ja. Selbst eine Pedalverlängerung, ein Lenkraddrehknopf oder ein Handbediengerät kann erstattungsfähig sein, wenn der Bedarf medizinisch oder beruflich begründet ist. Sprechen Sie uns an — wir prüfen das gerne kostenlos.